AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARE CON GmbH & Co. KG

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, im Sinne des § 14 BGB.  Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vorgenannte Informationen, insbesondere Kalkulationen, sind als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.  Kommt es innerhalb der Frist des § 2 nicht zum Vertragsschluss, sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
  2. Bei der Bearbeitung von Daten, welche der Besteller an uns übermittelt, sind wir nicht verpflichtet, diese Daten auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu überprüfen. Wir behalten uns vor, Daten die gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Genehmigungen erfordern, von einer Be- und/oder Verarbeitung auszuschließen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Daten gewaltverherrlichende, pornographische oder volksverhetzende Inhalte enthalten. Im Falle der Übermittlung solcher Daten durch den Besteller stellt uns dieser von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst Ansprüche Dritter aus der Verwendung sowie der Verarbeitung der Daten.

 

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk grundsätzlich ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Kosten der Verpackung können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.  berechnet.  Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.  Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Wenn der Besteller uns die für die Erbringung unserer Leistung erforderlichen Daten oder Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht gemäß den von uns vorgegebenen Formaten zur Verfügung stellt, haften wir nicht für eventuelle Ansprüche des Bestellers wegen unvollständiger oder verzögerter Leistungserbringung.  Für den Fall, dass wir aufgrund vom Besteller gelieferten falschen Datenmaterials unsere Leistungen nicht fehlerfrei erbringen, behalten wir weiterhin unseren Zahlungsanspruch.
  3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.  Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.  Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.  Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-  und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab.  Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.  Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns.  In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.  Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.  Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

§ 9 Verpackung

Sofern der Empfänger der Ware ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, wird vereinbart, dass die ARE CON GmbH & Co. KG von der Pflicht nach § 7 VerpackV befreit wird. Der Empfänger der Ware kümmert sich selbst und auf eigene Kosten um die Entsorgung der Verpackung.

 

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige gegenüber ARE CON GmbH & Co. KG zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.  Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.  Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche des Käufers bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Besteller –  unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Versucht der Besteller oder ein Dritter Mängel unsachgemäß zu beseitigen, so bestehen dafür und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-  und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

 

§ 11 Haftungsbeschränkung

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die ARE CON GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

§ 12 Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Plastikkarten

  1. Die technischen Hinweise zur Ausführung von Druckvorlagen sind in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
  2. Der Druck der Karten wird nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgeführt. Bearbeitungsspuren, Farbunterschiede sowie geringfügige Abweichungen von den Lithoandrucken sind material- und verarbeitungsbedingt. Sie sind keine Fehler, die den Wert oder die Gebrauchseigenschaften der Plastikkarten beeinträchtigen.  Sie berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme der Karten oder zu einem Preisnachlass und begründen auch keinen Schadensersatzanspruch.
  3. Der Besteller ist für die inhaltliche und formelle Gestaltung der Karte verantwortlich. Er stellt diesbezüglich die ARE CON GmbH & Co. KG von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.  Dies bezieht sich auch auf urheber-, wettbewerbs- und namensrechtliche Fragen.
  4. Die Lieferfrist beginnt mit der Druckfreigabe durch den Besteller.  Durch nicht rechtzeitige Druckfreigabe entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Bestellers.
  5. Die ARE CON GmbH & Co. KG ist berechtigt, auf eigene Kosten Archiv-, Muster- und Präsentationsstücke herzustellen und diese in diesem Sinne zu verwenden. Der Besteller sorgt dafür, dass bei bestehenden Urheberrechten Dritter dafür ein unentgeltliches Nutzungsrecht eingeräumt wird.

 

§ 13 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Handelt es sich bei dem Auftrag um ein beidseitiges Handelsgeschäft gilt: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

 

AGB_ARE_CON GmbH DE V.02 2016 11 03

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